Alle Jahre wieder ist die §57a Überprüfung (Pickerl) laut Gesetz durchzuführen. Gerne übernehmen wir diese Überprüfung für ihr Fahrzeug.

Vorteile einer §57a – Ãœberprüfung bei KFZ-Christian Resch

  • Geringe Kosten für eine objektive Ãœberprüfung
  • Persönliche Beratung durch Fachpersonal
  • Gewissheit bezüglich Verkehrstauglichkeit und Sicherheit
  • Ein exakt geplanter Termin Ihrer Ãœberprüfung sorgt für schnellstmögliche Abwicklung und verhindert einen langen Verzicht auf ihr Fahrzeug
  • Top-Qualifizierte Fachleute geben Ihnen genau den fachmännischen Rat, den Sie für ihr Fahrzeug brauchen

Ablauf der Ãœberprüfung – Was müssen Sie tun?

Bitte kontaktieren Sie uns zwecks Terminvereinbarung. Die Möglichkeiten hierzu finden sie auf unserer Kontaktseite. Die Überprüfung dauert rund 45 Minuten.
Bei Pkws bis 3,5 t ist die Ãœberprüfung übrigens zum ersten Mal 3 Jahre nach Erstanmeldung durchzuführen. Anschließend nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich. Der Toleranzzeitraum beträgt 6 Monate (1 Monat vor und 4 Monate nach Fälligkeit – Monat der Erstzulassung)

Mitzubringen sind:

  • Zulassungsbescheinigung
  • Genehmigung oder Gutachten von Sonderausstattungen (z. B. Felgen, Sportauspuff,…)
  • Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (Anmeldegutachten) Typenblatt oder –schein

Was wird überprüft?

  • Bremsen und Bremsbelag
  • Lenkvorrichtung und Lenkrad
  • Sichtverhältnisse (Schieben, Spiegel,..)
  • Leuchten, Rückstrahler und sonstige elektrische Anlagen
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
  • Fahrgestell und daran befestige Teile
  • Ausstattung (Sicherheitsgurt, Airbag, Schadstoffemissionen, …)
  • Motor
  • und vieles mehr…

Bei Ihnen steht das Pickerl vor der Tür? Fixieren Sie noch heute Ihren Termin.

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Christian Resch – Team